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Beschwerdeverfahren «Leukerbad II»
19.11.2021
In Leukerbad wurde Ende Februar 2020 von Vereinsmitgliedern und vom Verein Beschwerde gegen das neue Kurtaxenreglement der Gemeinde erhoben. Diese Beschwerde war direkt beim Bundesgericht in Lausanne zu führen. Sie richtet sich gegen den Umstand, dass die Gemeinde für vermietete Objekte einerseits und für eigengenutzte Objekte anderseits die gleiche Übernachtungszahl veranschlagen, obschon die von der Gemeinde verwendete Statistik völlig unterschiedliche Übernachtungszahlen zeigt.
Der Verein beteiligt sich an den Kosten dieses Verfahrens.