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Bundes­gerichts­urteil «Leukerbad I»

19.11.2021
Verein der Zweitwohnungseigentümer in Leukerbad und Albinen
Im Herbst 2017 hat das Bundesgericht die Beschwerde gegen das neue Kurtaxenreglement der Gemeinde Leukerbad beurteilt. Die Beschwerde ist zum Teil gutgeheissen worden.

In mehreren Urteilen, die allesamt vom 8. Oktober 2018 datieren, ging das Bundesgericht auch auf seinen Entscheid «Leukerbad» ein und erinnerte daran, wozu die Gemeinde Leukerbad verpflichtet ist. Das Gericht schrieb: «Angesichts der Verfassungswidrigkeit der im Kurtaxenreglement festgesetzten Jahrespauschale wies das Bundesgericht den Gemeinderat Leukerbad an, in einer ersten Phase das statistische Material zu ergänzen und den Nachweis für als massgeblich erklärte durchschnittliche Belegung zu erbringen; einstweilen könne auf die als statistisch untermauerte Anzahl der durchschnittlichen totalen Belegung abgestellt werden ...» (Urteil des Bundesgerichts vom 8. Oktober 2018, Aktenzeichen 2C_843/2017, Erwägung 4.4.2).

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