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Kurtaxen­rechnung

19.11.2021
Verein der Zweitwohnungseigentümer in Leukerbad und Albinen
Unser Verein sowie zwei Private haben gegen das neue Reglement der Gemeinde Leukerbad, das der Staatsrat des Kantons Wallis Ende 2019 genehmigte, beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde ist derzeit hängig, entfaltet aber keine aufschiebende Wirkung.

Es macht derzeit keinen Sinn, eine weitere Beschwerde beim Staatsrat des Kantons Wallis einzureichen. Dies verursacht nur Kosten und stört ein anderes, bereits laufendes Verfahren. So haben Zweitwohnungseigentümer in Albinen - wo ein im Wesentlichen gleiches Steuerregime besteht wie in Leukerbad - durch eine in diesem Rechtsbereich spezialisierte Anwältin beim Staatsrat Beschwerde eingelegt. Auch dieses Verfahren ist im Gang.

Folglich bleibt zur Zeit nichts anderes übrig, als wie in den vergangenen Jahren den Betrag der Kurtaxe an die Gemeinde Leukerbad abzuführen. Im Falle eines Obsiegens im einen oder anderen Verfahren muss die betroffene Gemeinde den zuviel in Rechnung gestellten Betrag zurückerstatten oder auf die folgenden Zahlungen anrechnen. Dies geschah bereits vor einigen Jahren, als die Zahl der Übernachtungen vom Bundesgericht von 60 auf 50 reduziert wurde.

Doch beachten Sie: Ein Erfolg der Beschwerde in Leukerbad, die sich gegen das Reglement richtet, käme unmittelbar allen Rechnungsempfängern zu Gute, während ein Erfolg der Beschwerden in Albinen, die sich gegen Rechnungen richten, unmittelbar nur auf die Beschwerdeführer auswirkt.

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